Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz
Wasser ist Grundlage allen Lebens auf der Erde. Der menschliche Körper enthält je nach Alter 50 bis 70 Prozent Wasser. Er scheidet dieses immer wieder aktiv aus dem Körper aus und braucht daher regelmäßig Nachschub. Zwei Liter Wasser täglich sollte eine erwachsene Person durchschnittlich pro Tag trinken. Das über das öffentliche Leitungsnetz oder aus eigenen Brunnen zur Verfügung stehende „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ ist aber nicht ausschließlich zum Trinken da. Es wird außerdem zum Zubereiten von Speisen und Getränken, zur Körperpflege, zum Abwaschen oder zum Wäschewaschen verwendet. Pro Tag verbraucht jede/jeder Deutsche durchschnittlich 120 Liter Trinkwasser.
Damit das Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen geeignet ist, muss es hinsichtlich chemischer Inhaltsstoffe und mikrobiologischer Beschaffenheit hohe Anforderungen erfüllen. Denn der Genuss oder die Verwendung von Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Es muss also frei sein von Krankheitserregern und solchen chemischen Stoffen, die Krankheiten verursachen können. Das Trinkwasser soll zudem zum Genuss anregen, also farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Qualität des Trinkwassers wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt ( Gesetzliche Grundlagen ).